• IBB und ILB Antrag für Unternehmen wegen Corona in 2022:

    IBB Überbrückungshilfe IV, Überbrückungshilfe Plus, Soforthilfe, Neustarthilfe 2023 - Corona Hilfe und Zuschuss in Berlin und Brandenburg

  • Liquidität hat Priorität

    Liquidität ist für Unternehmen existenziell. Kredite sind dabei oft nur zweite Wahl, zumal die zukünftigen Ertragsprognosen ungewiss sind. Nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Eigenkapital-Beteiligungen sind deswegen umso wichtiger.

     

    Für Corona-betroffene Start-ups, Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler gibt es in Berlin dafür nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen, Soforthilfen, Neustarthilfen, Zuschüsse und Beteiligungen.

     

    Hier folgt nun eine Übersicht über die verschiedener Zuschuss-Programme mit einer Darstellung der Förder-Voraussetzungen sowie der Zuschusshöhe.

     

    Alle Angaben sind nach besten Wissen und aktuellem Informationsstand zusammengestellt; kurzfristige Änderungen sind nicht auszuschließen.​ Tragen Sie sich gerne hier in meinen Corona Fördermittel-Newsletter ein, um keinen Zuschuss zu verpassen.

     

    Achtung: Die hier dargestellen Informationen werden seit Mitte 2022 nicht mehr aktualisiert.

  • Corona Hilfen und Zuschüsse in Berlin: Überbrückungshilfe IV / Plus, Neustarthilfe Plus / 2022, Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und Selbstständige sowie Corona Matching Fazilität Säule 1 und 2 als Coronahilfe für Startups in Berlin

    Im Folgenden sind u.a. gelistet IBB & ILB Rettungsbeihilfe Corona- Soforthilfe I, II, VI, V und X, außerdem der KfW-Schnellkredit, das Programm für Überbrückungshilfe IV und Plus, Neustarthilfe 2022 , Restart Prämie, Corona Grundsicherung, Kurzarbeitergeld, Steuer-Stundung, sowie Corona-Matching Fazilität (CMF) Säule 1 und Säule 2, also die Corona Soforthilfe für Start-ups:

    Überbrückungshilfe IV III Plus Neustarthilfe 2022 Plus

    Corona Überbrückungshilfe IV (=Weiterführung von Überbrückungshilfe III Plus)

    Neustarthilfe 2022  (=Weiterführung von Soloselbstständige Neustarthilfe Plus (Juli 2021 - Dez. 2021) & Restart-Prämie

    (Juli 2021 - Sep. 2021))

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen mit Umsatzeinbruch von mindestens 30% (Regelungen analog Überbrückungshilfe III)

    Wie wird gefördert?

    • Durch Verlängerung der bisherigen Überbrückungshilfe III (Nov.2020 - Juni 2021) bis Sep.2021 und Verbesserung der Konditionen für den Zeitraum Juli - September
    • Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige: Erhöhung auf 1.500 Euro pro Monat (von 1.250 Euro pro Monat)
    • Restart-Prämie für Förderung neuer Mitarbeiter bzw. Verkürzung von Kurzarbeit: Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt dann der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.
    • Insolvenzabwendung: Zuschuss zu Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat , für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen, denen Zahlungsunfähigkeit droht
    • Dividenden-Auflagen: großen Unternehmen, die Überbrückungshilfe III erhalten haben, dürfen keine Gewinne und Dividenden ausschütten. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.
    • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro. Die maximale Obergrenze für alle Zuschüsse wird von 12 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht.

    Hier gibt es weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus.

     

    Hier geht es zur Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus.

     

    Die Restart-Prämier wurde nicht verlängert und läuft planmäßig am 30.09.2021 aus.

    Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

     

    Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt.

     

    Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als als Neustarthilfe 2022 fortgeführt.

    Neustarthilfe Berlin

    Corona

    IBB Neustarthilfe Berlin für Soloselbstständige & KMU bis 5 Mitarbeiter

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • Soloselbständige oder Unternehmen mit mit max. 5 Beschäftigten, die die Neustarthilfe des Bundes (Soloselbständige) oder der Überbrückungshilfe III (KMU) erhalten haben

    Wie wird gefördert?

    • Für Soloselbständige werden die vom Bund gewährten Zuschüsse um weitere 25% auf maximal 7.500 EUR insgesamt erhöht. 
    • KMU können bis zu 6.000 EUR zusätzlichen Zuschuss erhalten.

     

    Die Neustarthilfe Online-Antragsstellung startet am 17.05.2021 für Soloselbstständige und am 25.05.2021 für KMU bis 5 Beschäftigte 

    Weitere Informationen zum Antragsprozess der Neustarthilfe Berlin.

     

    Die Antragsfristen endeten am  31.10.2021.

    Neustarthilfe Berlin

    Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe Soloselbstständige (Nov. 2020 - Juni 2021)

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen mit Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent in einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 (Beantragung ist für den jeweiligen Monat möglich). Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe II ist ein Nachweis von Verlusten nicht erforderlich.
    • Der Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021 und ist unabhängig von  etwaig erforderlichen Schließungen.
    • Solo-Selbständige können eine einmalige Betriebskostenpauschale als sog. "Neustarthilfe" beantragen 

    Wie wird gefördert?

    • bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent Erstattung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten
    • bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent Erstattung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten 
    • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent Erstattung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten 
    • Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% in mindestens 3 Monaten gibt es einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten 
    • Erstattungsfähige Kosten werden in einem Fixkosten-Musterkatalog aufgeführt. Dazu zählen u.a.: Marketing- und Werbekosten, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert; bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten
    • Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) und bauliche Maßnahmen werden jeweils bis zu 20.000 Euro als Fixkosten berücksichtigt, auch wenn sie außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.
    • Für die Branchen Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige gelten Sonderregelungen.
    • Soloselbständige können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) bis zu 1.250 Euro pro Monat (also max. 7.500 Euro) erhalten. Die Betriebskostenpauschale beträgt 50% Prozent des Referenzumsatzes (bisher 25%), der Referenzumsatz 50% des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25% des Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln.
    • Soloselbständige, die im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent hatten, dürfen die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe anteilig zurückzuzahlen.
    • Soloselbstständige können die Neustarthilfe selbst über ELSTER beantragen.
    • Unternehmen können Anträge nicht direkt, sondern nur über Steuerberater stellen. Seit 16.03.2021 können Anträge auch über prüfenden Dritte und für Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter beantragt werden.

     

    Seit dem 10.02.2021 ist die Antragstellung möglich.

     

    Hier weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III 

     

    Die Antragsfristen endeten am 31.08.2021. 

    Überbrückungshilfe II 2 Berlin

    Corona Überbrückungshilfe II (Phase 2)

    (Sep. - Dez. 2020)

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, sowie gemeinnützige Organisationen soweit sie wirtschaftlich tätig sind unter den folgenden Bedingungen:
    • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
    • oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

    Wie wird gefördert?

    • Fortsetzung der Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember
    • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
    • Erhöhung der Fördersätze:
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
    • Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent
    • Hier der Koalitionsbeschluss vom 25.8.2020 zur Verlängerung der Maßnahmen im Wortlaut.
    • Wichtige Konkretisierung vom 14.01.2021 vom Bund der Steuerberater in einem neuen FactSheet: Sämtliche Hilfen sind auf die Höhe ungedeckter Fixkosten beschränkt, also auf Verluste, die in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ausgewiesen werden.
    • Die Antragsfrist endet am 31.03.2021.

    Hier ein FAQ zur Überbrückungshilfe

     

    Hier das FAQ der Bundessteuerberaterkammer

     

    Antragstellung über zentrales Portal des Bundes 

     

    Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

    Überbrückungshilfe III 3 Berlin

    Corona Novemberhilfe

    (Außerordentliche Wirtschaftshilfe im Nov. und Dez. 2020)

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
    • Antragsprüfung durch Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • von den Schließungen ab dem 02.11.2020 betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen, also:
    • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
    • Freizeit- und Amateursportbetrieb
    • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
    • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
    • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe

    Wie wird gefördert?

    • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: Zuschuss von 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (November 2019)
    • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern: Zuschuss bis zu 70 %
    • Wenn erst nach dem 31.10.2019 die Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit der Gründung gewählt werden.
    • Unternehmen, die nach dem 30.09.2020 neu gegründet worden sind, sind nicht antragsberechtigt.
    • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
    • Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Liegt die erwartete Fördersumme über 5000 Euro muss die Beantragung über einen prüfenden Dritten erfolgen
    • Alle anderen können einen Antrag nur mit Hilfe von prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfenden oder Rechtsanwälte)
    • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro, Unternehmen von bis 50% der beantragten Summe bis zu 10 000 Euro bzw. seit dem 11.12.2020 50.000 Euro.
    • Alle anderen können einen Antrag nur mit Hilfe von prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfenden oder Rechtsanwälte)
    • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
    • Wichtige Konkretisierung vom 14.01.2021 vom Bund der Steuerberater in einem neuen FactSheet: Sämtliche Hilfen sind auf die Höhe ungedeckter Fixkosten beschränkt, also auf Verluste, die in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ausgewiesen werden.
    • Die Antragsfrist wurde bis zum 31.03.2021 verlängert.

     

    FAQ zur Novemberhilfe

     

    Hier zur Direktbeantragung der Überbrückungshilfe durch Soloselbständige.

     

    Hier zur Beantragung der Novemberhilfe durch prüfende Dritte (Steuerberater)

     

    Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

    Überbrückungshilfe I 1 Berlin

    Corona Überbrückungshilfe I

    (Phase 1)

    (Jun. - Aug. 2020)

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler unter den folgenden Bedingungen:
    • Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
    • Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
    • Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung getragen werden soll.

    Wie wird gefördert?

    • Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August als Zuschuss zu den Betriebskosten gewährt.
    • Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber den Vorjahresmonaten.
    • Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.
    • Unternehmen bis bis zu fünf Beschäftigten: max. 9.000 Euro Zuschuss für die drei Monate
    • Unternehmen bis bis zu zehn Beschäftigten: max. 15.000 Euro Zuschuss für die drei Monate
    • Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten: max. 150.000 Euro Zuschuss für die drei Monate
    • Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

    Hier zum Koalitionsbeschluss vom 3.6.2020 im Wortlaut.

     

    Phase 1 ist jetzt verlängert worden und endet - statt am 30.9.2020 - am 9.10.2020. Die Auszahlungsfrist endet am 30.11.2020.

     

    Hier ein FAQ zur Überbrückungshilfe

     

    Antragstellung über zentrales Portal des Bundes 

     

    Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

    IBB Bet Coronahilfe für Startups Corona Matching Fazilität CMS Säule 2

    Coronahilfen für Startups Baustein 1

    (=Corona-Matching Fazilität (CMF) Säule 2)

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • IBB Ventures (vormals IBB Beteiligungsgesellschaft)

    Wer wird gefördert?

    • Berliner Technologieunternehmen oder Unternehmen der Kreativwirtschaft, die nach dem 1.1.2013 gegründet wurden, und insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: 
    • innovatives und zukunftsfähiges Geschäftsmodell 
    • Start-up ist negativ von der Corona-Krise betroffen (z.B. Umsatzrückgang, gescheiterte Finanzierung, verzögerte Produktentwicklung)
    • kein Zugang zur Corona-Matching Fazilität Säule 1
    • Finanzierungsrunde ist aufgrund der Corona-Krise ausgefallen bzw. konnte nicht im geplanten Umfang realisiert werden
    • Ablauf: Die Intermediäre reichen Start-ups zur Prüfung bei der IBB ein. Bei positivem Ergebnis ergänzen die Intermediäre die öffentlichen Finanzierungsmittel mit einem mindestens 20%-igen Eigenanteil.

    Wie wird gefördert?

    • 200.000 bis max. 800.000 € als Wandeldarlehen, stille Beteiligung mit Wandeloption oder offene Beteiligung zu marktüblichen Konditionen durch VCVT bzw. VCFK
    • bereits gewährte Corona Soforthilfen, Zuschüsse und Beihilfen sind anzurechnen
    • Die Einbindung zusätzlicher privater Mittel im Rahmen der Finanzierungen wird angestrebt.
    • Finanzierungsvereinbarungen müssen spätestens am 30.12.2020 abgeschlossen werden. 
    • Auszahlung ist bis zum 30.09.2021 möglich.
    Hier zur Pressemitteilung vom 8.6.2020. Hier zur Information der KfW.
     
     
    Seit dem 29.7.2020 möglich:
    Corona Matching Fazilität Säule 1

    Coronahilfen für Startups Baustein 2

    (= Corona-Matching Fazilität (CMF) Säule 1)

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    Wer wird gefördert?

    • Startups in Verbindung mit Wagniskapitalgebern / VC-Fonds (Start-ups selbst sind nicht antragsberechtigt)

    Wie wird gefördert?

    • Einzelne Intermediäre (VC-Fonds) können öffentlichen Mittel im Verhältnis von bis zu maximal 70 zu 30 "matchen" (70 = öffentliche Mittel, 30 = private Mittel)
    • Eine einzelne Finanzierungsrunde darf maximal bis zu 50% Mittel aus der CMF erhalten
    • Bei Nutzung der CMF verpflichtet sich der VC-Fonds alle bzw. alle neuen Investments bis zum 31.12.2020 zum Matching mit einem immer gleichen Matching-Verhältnis anzubieten.

    Hier zur Information der KfW.

     

    Seit 14.05.2020 ist eine Antragsstellung möglich.

    KfW Schnellkredit 2020 Nr. 078 ab 10 Mitarbeitern

    KfW-Schnellkredit 2020 (078) (ab 9.11.21 ohne Mindestanzahl für Mitarbeiter)

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei ausschließlicher Beantragung über Hausbanken (Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen, die seit mindestens 01.01.2019 am Markt aktiv sind (erster Umsatz)
    • Ohne wirtschaftlich Schwierigkeiten bis zum 31.12.2019 
    • summarische Gewinnerzielung in den Jahren 2017-2019 oder im Jahr 2019
    • Seit dem 9.11.2020 unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (vorher: mehr als 10 Mitarbeitern), also alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie Einzelunternehmer und Freiberufler

    Wie wird gefördert?

    • 100% Haftungsfreistellung der Hausbank ohne Risikoprüfung durch die Hausbank (Selbstbürgschaft weiterhin erforderlich)

    • Gefördert werden Betriebsmittel-Ausgaben und Investitionen

    • Kredithöhe ist auf 25% des Umsatzes aus 2019 beschränkt und beträgt bei:
    • 0 - 10 Beschäftigte: max. 300 T€
    • 11 bis 50 Beschäftigte: max. 500 T€
    • über 50 Beschäftigte max. 800 T€
    • Kreditkonditionen: 3,0% p.a. Zinsen, Laufzeit bis zu 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei
    • Gewinn- oder Dividenden-Ausschüttungen sind während der Kreditlaufzeit nicht erlaubt
    • Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung soll ab dem 9.11.2020 möglich sein
    • Antragstellung (durch Hausbank) ab 22.04.2020 möglich; seit dem 9.11.2020 auch unabhängig von der Mitarbeiteranzahl
    • Zu beachten: Offenbar werden KfW-Kredite als Deminimis-Behilfen angesehen, die in Ihrer absoluten Höhe beschränkt sind (max. 200 T€ in den letzten 2 Jahren). Dies kann den Bezug von Überbrückungshilfen potenziell einschränken.
    Eine Beantragung soll bis zum 30.06.2021 möglich sein.

     

    Hier weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit

    IBB Bet Coronahilfe für Startups Corona Matching Fazilität CMS Säule 2

    IBB Berlin Mezzanine

    (nachrangiges Darlehn für Start-ups und KMU)

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • IBB Ventures 
      (vormals IBB Beteiligungsgesellschaft mbH)

    Wer wird gefördert?

    • Ausschließlich Kapitalgesellschaften (also UG, GmbH, GmbH & Co. KG, KGaA, AG, inkl. Mischformen),
    • die mindestens 3, höchstens 8 Jahre bestehen,
    • ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten in Berlin haben,
    • eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit und Wertsteigerungspotenzial haben sowie langfristig rentabel arbeiten,
    • ein innovatives Geschäftsmodell vorweisen können oder aus den Berliner Clustern kommen und
    • negativ von der Corona-Krise betroffen sind (z.B. Umsatzrückgang, verzögerte Produktentwicklung).
    • Nicht gefördert werden Unternehmen, die Finanzierungmöglichkeiten über die Coronahilfen für Start-Ups bei der IBB-Bet oder privaten Risikogebern bzw. über einen beteiligten Gesellschafter Zugriff auf die Corona-Matching-Fazilität haben.
    • Nicht gefördert werden Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.

    Wie wird gefördert?

    • Finanzierung erfolgt durch mezzanine Mittel in Form von Nachrangdarlehen
    • förderfähige Kosten: Investitionen; Mitfinanzierung laufender Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)
    • Mindestkreditbetrag: 100.000 EUR;  Höchstbetrag: 800.000 EUR pro Unternehmensgruppe (bereits gewährte Kleinbeihilfen sind ggf. anzurechnen)
    • Darlehenslaufzeit beträgt in der Regel 8 Jahre mit einem Tilgungsbeginn nach 5 Jahren
    • Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in halbjährlichen Raten
    • Vom Kreditnehmer sind im Rahmen seiner Möglichkeiten bankübliche Sicherheiten zu stellen. 
    • Das Darlehen ist durch selbstschuldnerische Bürgschaften der wesentlichen Gesellschafter zu besichern.
    • Finanzierungsvereinbarungen müssen bis zum 30.12.2020 abgeschlossen werden
    Hier weitere Informationen zu IBB Berlin Mezzanine und zum Berlin Mezzanine Merkblatt
     
    Seit dem 21.8.2020 möglich: Antrag über das
    IBB Soforthilfe V - Corona Zuschüsse

    Soforthilfe V:

    Tilgungszuschuss zum KfW- Schnellkredit (078)

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • Kleine und mittlere Berliner Unternehmen, sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Mitarbeitern
    • Voraussetzung: es wurde bereits einen KfW-Schnellkredit gewährt  

    Wie wird gefördert?

    • Bis zu 25.000 Euro Zuschuss zur Tilgung des zum KfW-Schnellkredits.
    • Bis max. 20% der Darlehnssumme des KfW- Schnellkredits
    • Die Frist zur Antragsstellung endet voraussichtlich am 31.12.2020.

    Hier weitere Informationen zur Soforthilfe V.

    Hier gibt es ein FAQ zur Soforthilfe V.
    Soforthilfe X Vereine

    Soforthilfe X

    Zuschuss für gemeinnützige Organisationen und Vereine​

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • Antragsberechtigt sind Berliner Vereine und Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

    Wie wird gefördert?

    • Zuschüsse bis zu 20.000 EUR
    • für im Zeitraum vom 17.03.2020 – 30.09.2020 angefallene laufende Betriebskosten (wie Miet- und Nebenkosten), Personalkosten und sonstige Ausgaben, die nicht storniert oder reduziert werden konnten

    Die Antragstellung für die Ehrenamts- und Vereinshilfen ist bis Sonntag, 25.10.2020, möglich.

    Soforthilfe Gastronomie

    Soforthilfe für Gastronomie und Schankwirtschaft

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen der Gastronomie, die in der Gewerbedatenbank des Landes Berlin als Gastronomiebetriebe – Untergruppe Ausschank von Getränken gemeldet sind 
    • und die durch die eingeschränkten Öffnungszeiten seit dem 10. Oktober existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden
    • In Ausnahmefällen können auch Unternehmen anderer Branchen (im Einzelhandel z.B. Spätverkaufsstellen) Anträge stellen, wenn sie nachweisen, dass signifikante Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vormonat entstanden sind.

    Wie wird gefördert?

    • Gefördert werden ausschließlich die Kosten für Gewerbemieten (monatliche Nettokaltmiete) bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro. 

     

    Die Laufzeit des Programms ist beschränkt auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln, also zunächst bis zum 31. Oktober 2020.

     

    Eine Antragsstellung ist seit dem wieder 23.11.2020 möglich.

     

    Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

    IBB Corona Zuschüsse Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

    Soforthilfe Corona - Zuschuss für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter 

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert? 

    • gewerbliche Solo-Selbstständige ohne fest angestellte Mitarbeiter
    • Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 fest angestellten Beschäftigten (Vollzeit-Äquivalente) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Berlin

    Wie wird gefördert?

    Regelung bei erfolgter Antragstellung bis zum 01.04.2020 12h:

    • 5.000 Euro nicht rückzahlbare Beihilfen aus Landesmitteln
    • zusätzlich bis zu 9.000 Euro nicht rückzahlbare Beihilfen aus Bundesmitteln (nur) für Freiberufler und Kleinstunternehmen für laufende Betriebskosten (Miete, Leasingraten etc.)
    • Programmname: "Rettungsbeihilfe Corona- Soforthilfe-Paket II" geänderte Regelungen bei erfolgter Antragstellung nach dem 01.04.2020 12h:
    • bis zu 9.000 Euro nicht rückzahlbare Beihilfen aus Bundesmitteln (nur) für Freiberufler und Kleinstunternehmen für laufende Betriebskosten (Miete, Leasingraten etc.)

     

    Die Frist zur Antragsstellung ist am 31.05.2020 geendet.

     

    Antrag ausschließlich Online über die IBB-Website hier

     

    FAQ: Fragen zur Antragsstellung werden hier beantwortet.

    IBB Corona Zuschüsse Soforthilfe für kleine Unternehmen

    Soforthilfe Corona - Zuschuss für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin
    • bis 10 fest angestellte Beschäftigte (Vollzeit-Äquivalente)

    Wie wird gefördert?

    • 15.000 Euro nicht rückzahlbare Beihilfen (nur) für laufende Betriebskosten (Miete, Leasingraten etc.)
    • Programmname: "Rettungsbeihilfe Corona- Soforthilfe-Paket II

     

    Die Frist zur Antragsstellung ist am 31.05.2020 geendet.

     

    Antrag ausschließlich Online über die IBB-Website hier

     

    FAQ: Fragen zur Antragsstellung werden hier beantwortet.

    IBB Soforthilfe IV - Corona Zuschüsse

    Soforthilfe IV: Corona Zuschuss für Kultur- und Medienunternehmen über 10 Mitarbeiter

    Förderprogramm für Berlin

    Wer ist der Träger?

    • Investitionsbank Berlin (IBB)

    Wer wird gefördert?

    • Berliner Kultur- und Medien-Unternehmen mit über 10 Mitarbeitern 

    Wie wird gefördert?

    • Zuschüsse bis zu 25.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 Euro) 
    • für betriebliche Ausgaben wie Mieten, Leasing, Personalkosten etc. der nächsten 3 Monate ab Antragsstellung 

     

    Die Frist zur Antragsstellung ist am 15.05.2020 geendet.

     

    Weitere Informationen hier.

    Ein FAQ gibt es hier.

    Antragstellung nur online hier

    Corona Überbrückungshilfen - Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

    Corona Steuerhilfegesetze vom 5.6.2020 bzw. 29.6.2020

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Finanzämter

    Wer wird gefördert?

    • Alle Unternehmen 

    Wie wird gefördert?

    • Der Mehrwertsteuersatz wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. (Anmerkung: Für eine Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist (Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht, sonstige Leistung = Zeitpunkt der Vollendung). Damit ist weder der Tag der Rechnungstellung noch der Tag der Zahlung maßgeblich.)
    • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonat. 
    • Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.
    • Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
    • Das Körperschaftssteuerrecht wird durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften erweitert.
    • Für Startup-Unternehmen soll eine Möglichkeit der Mitarbeiterbeteilung geschaffen werden.
    Hier zum Koalitionsbeschluss vom 3.6.2020 im Wortlaut.
     
    KfW Schnellkredit 2020 Nr. 078 ab 10 Mitarbeitern

    Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen und zinslose Steuer-Stundungen

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Finanzämter

    Wer wird gefördert?

    • alle Unternehmen, sowie Einzelunternehmer und Freiberufler

    Wie wird gefördert?

    • Möglichkeit zur Herabsetzung der Vorauszahlungen bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer-Messbetrag und Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung

    • zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt

    • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw.
      Säumniszuschläge bis zum 31.12.2020

    Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerlichen Maßnahmen

    Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld Corona Zuschuss

    Kurzarbeitergeld

    bei Arbeitsausfall

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesagentur für Arbeit

    Wer wird gefördert?

    • Alle Unternehmen  

    Wie wird gefördert?

    • Mind. 10% der Belegschaft haben einen Arbeitsausfall von mind.10% 
    • Die Arbeitnehmer erhalten für den Arbeitsausfall 60% des Netto-Entgelts (67% bei Kindern im Haushalt) für die ausgefallenen Arbeitsstunden
    • Für Werksstudenten kann Kurzarbeitergeld wegen der Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nicht beantragt werden.
    • Alle Arbeitnehmer müssen zustimmen
    • Nachträgliche Erstattung für den auf die ausgefallenen Arbeitsstunden entfallenden Teil der Löhne und Gehälter
    • Vom Unternehmen gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100% erstattet. Ab Oktober 2021 werden noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge übernommen.
    Die Maßnahmen sollen laut Koalitionsbeschluss vom 25.8.2020 u.a. zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
     
    Hier weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld
    Arbeitsagentur Corona Grundsicherung Corona Zuschuss

    Ausbildungsprämie

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesagentur für Arbeit 

    Wie wird gefördert?

    • kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) bis 249 Mitarbeiter
    • Ab dem 01.06.2021: Ausweitung auf Unternehmen bis 499 Mitarbeiter
    • KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019.

    Wie wird gefördert?

    • einmaliger Zuschuss in Höhe von 2000 Euro je Ausbildungsvertrag.

    • Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

    • Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

    • Ab dem 01.06.2021 (Ausbildungsbeginn) erhöht sich die Förderung auf 4000 Euro (Ausbildungsprämie) beziehungsweise 6000 Euro (Ausbildungsprämie plus).

    Hier weitere Informationen zur Ausbildungsprämie

     

    Hier geht es zum Antrag auf Ausbildungsprämie

    Arbeitsagentur Corona Grundsicherung Corona Zuschuss

    Corona-Grundsicherung

    bundesweite Förderung

    Wer ist der Träger?

    • Bundesagentur für Arbeit 

    Wie wird gefördert?

    • u.a. auch Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer 

    Wie wird gefördert?

    • vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Erspartes bzw. Vermögen wird in den ersten 6 Monaten nicht angerechnet.

    • kein Umzug erforderlich: bei erstmaligem Antrag werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
    • Laut Koalitionsbeschluss vom 25.08.2020 soll der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31.12.2020 verlängert werden. In diesem Zuge soll Zugang insbesondere von Künstlern, Soloselbstständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens verbessert werden.
     

    Hier weitere Informationen Corona Grundsicherung

  • Corona-unabhängige Fördermittel

    Es gibt nicht nur Fördermittel aufgrund von Corona. Sondern auch noch eine ganze Reihe von Zuschüssen und Hilfen, die unabhängig davon sind, ob Ihr Unternehmen von Corona betroffen ist.

     

    So gibt es beispielsweise ein Berliner Förderprogramm mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen in Höhe 50.000 Euro (GründungsBonus). Hier erfahren Sie mehr:

  • Kennen Sie 危機?

    Das ist Japanisch und bedeutet Krise. Ich bin darauf gestoßen, als ich während meines Studiums zum Wirtschaftsingenieur Japanisch gelernt und in Tokyo gearbeitet habe. An dieses Wort musste ich bei meinen Krisen immer wieder denken.

     

    Wie Sie sehen können, besteht das Wort aus zwei Teilen, sogenannten Kanji. Beide können auch für sich alleine stehen. Das erste Kanji 危bedeutet "Gefahr" und das zweite Kanji 機 steht unter anderem für "Chance". Und genau das habe ich in meinen Krisen gelernt: Dass sie neben der notwendigen Gefahrenabwehr oft auch Anlass bieten, über ganz neue und bislang unvorstellbare Dinge als Chance nachzudenken.

     

    Und Krisen kenne ich aus eigener unternehmerischer Erfahrung schmerzlich und reichlich. Finanzierungsversuche während des Platzen der Dot-Com-Blase, Projektgeschäfte in den Zeiten der World-Trade-Center-Terroranschläge oder die Einführung von Cloud-Services für Banken während der weltweiten Finanzkrise. Alles Ereignisse und Zeiten, die mich unternehmerisch geprägt haben. Solche Erfahrungen schärfen den Blick fürs Wesentliche, helfen Fehler zu vermeiden, aber auch ungeahnte Chancen zu entdecken.

     

    Wenn Sie sich in einer solchen Krise als Gründer oder Unternehmer einen erfahrenen Sparringspartner auf Augenhöhe wünschen, dann lade ich Sie herzlich ein, sich mein Coaching-Angebot anzuschauen.

    Wenn Sie dabei sind, Ihr Geschäftsmodell zu etablieren und Ihr Unternehmen von Grund auf neu aufbauen, klicken Sie bitte hier:

    Wenn Sie schon einige Jahre Ihr Unternehmen führen und sich alles bislang in gewisser Weise "eingespielt" hat, klicken Sie bitte hier:

  • ILB Soforthilfe Corona für Brandenburg:
    Wie beantragt man den Corona-Zuschuss?

    1. Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

    • Anträge können ab dem 25. März 2020 gestellt werden.
    • Die Antragsformulare können Sie als PDF herunterladen.
    • Die Antragsstellung kann per Post oder per E-Mail an soforthilfe-corona@ilb.de erfolgen.

    2. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

    Neben den ausgefüllten Antragsfomularen müssen (soweit zutreffend) folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen
    • Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Personalausweises
    • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte

  • IBB Corona Soforthilfe Paket 1 für Berlin:
    Wie beantragt man den zinslosen Kredit?

    Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Hier eine Anleitung:

     

    1. Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

    • Zunächst ist eine Anmeldung im IBB Kundenportal erforderlich.
    • Anschließend kann dann dort das Programm "Liquiditätshilfe BERLIN Rettungsbeihilfe Corona Soforthilfe-Paket I" online beantragt werden.

     

    2. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

    • Aktueller vollständiger Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister
    • Ggf. Gewerbeanmeldung
    • Informationsblatt / Erklärung “Politisch exponierte Person" (PEP) des Antragstellers und der wirtschaftlich Berechtigten *
    • KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen (einschließlich Organigramm zu den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen) *
    • Unterschriftsprobenblatt *
    • Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen- und Saldenlisten oder Einnahmen-Überschussrechnung
    • Liquiditätsplanung für 12 Monate

    * entsprechende Formulare unter "Weitere Formulare" im IBB Kundenportal herunterladbar

     

     

  • IBB Corona Soforthilfe Paket 2 für Berlin:
    Wie beantragt man den Corona-Zuschuss?

    1. Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

    • Die Antragstellung ist ab dem 14.04.2020 ab 10 Uhr möglich. Genauere Informationen werden hier veröffentlicht. 
    • Die Warteschlange pausiert täglich zwischen 18h00 und 19h00. Eine Neuanmeldung an die Warteschlagen ist in dieser Zeit gleichwohl möglich.
    • Die Antragstellung ist ausschließlich über das elektronische Antragssystem möglich (nicht per E-Mail). 
    • Achtung: Seit dem 01.04.2020 12h können die 5.000 Euro aus Landesmitteln nicht mehr beantragt werden, da die Mittel ausgeschöpft sind.
    • Hinweis: Es gibt Berichte, dass es Probleme mit dem Safari-Browser gibt. Mit Chrome soll es hingegen gut funktionieren.
    • Laut IBB sollte der Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung des Antrages nach drei Werktagen auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

    2. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

    Es müssen keine Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen werden. Lediglich folgende Informationen müssen angegeben werden:

    • Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
    • Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) letzte fünf Ziffern
    • Steuernummer
    • Bankverbindung  

    3. Wie sehen die IBB Corona Soforthilfe Paket 2 Antragsformulare aus? 

    Hier sehen Sie Screenshots aus dem Online-Antragssystem, die mir ein Unternehmer, den ich als Mentor und Coach begleite, freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Sie sollen der grundsätzlichen Orientierung und Vorbereitung der eigentlichen Online-Antragsstellung dienen.

    Corona IBB Soforthilfe II Antragsformular Antragsprozess Beispiel Antrag Formular Screenshot Seite 1
    Corona IBB Soforthilfe II Antragsformular Antragsprozess Beispiel Antrag Formular Screenshot Seite 2
    Corona IBB Soforthilfe II Antragsformular Antragsprozess Beispiel Antrag Formular Screenshot Seite 3

    BITTE BEACHTEN: Die Formulare müssen online ausgefüllt werden.

    Ein etwaiger Versand von Formularen per Post oder per -Mail an die IBB gilt nicht als Antragsstellung. 

    Corona IBB Soforthilfe II Antragsformular Antragsprozess Beispiel Antrag Formular Screenshot Seite 4
    Corona IBB Soforthilfe II Antragsformular Antragsprozess Beispiel Antrag Formular Screenshot Seite 5
    Corona IBB Soforthilfe II Antragsformular Antragsprozess Beispiel Antrag Formular Screenshot Seite 6
  • Wenn Sie dabei sind, Ihr Geschäftsmodell zu etablieren und Ihr Unternehmen von Grund auf neu aufbauen, klicken Sie bitte hier:

    Wenn Sie schon einige Jahre Ihr Unternehmen führen und sich alles bislang in gewisser Weise "eingespielt" hat, klicken Sie bitte hier:

     Ralf Holtkamp - Mentor und Coach für Gründer und Unternehmer - Berlin   - Kunden Bewertungen: 5 / 5 basierend auf 71 Rezensionen. | Rezension schreiben