• BAFA Coaching - Förderung des unternehmerischen Know How läuft in 2024 weiter:

    Geförderte Unternehmensberatung für KMU durch akkreditierte BAFA Berater in Berlin

  • BAFA Coaching und Unternehmensberatung in Berlin

    Das zu Ende 2022 ausgelaufene Förderprogramm zur Förderung des unternehmerischen Know-hows vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) läuft unter neuem Namen seit Anfang 2023 weiter. Das Förderprogramm Unternehmensberatung für KMU richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft dieser Unternehmen zu stärken.

     

    Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmensberatung und Business Coaching, um das unternehmerische Know-how zu erweitern und zu vertiefen.

     

    In der Förderperiode 2023 - 2026 können je Berliner Unternehmen bis zu 8.750 Euro Zuschüsse für Unternehmensberatung genutzt werden. In Brandenburg sogar bis zu 14.000 Euro Zuschuss.

  • BAFA Coaching und Beratung in Berlin:

    Wie wird gefördert?

    Das sind die wichtigsten Eckpunkte der neuen BAFA-Beratungs-Förderung ab dem 01.01.2023:

    1750 Euro in Berlin

    maximale Förderung je Beratung bei 50% Zuschuss zu Beratungskosten

    2800 Euro in Brandenburg

    maximale Förderung je Beratung bei 80% Zuschuss zu Beratungskosten

    max. 2 Beratungen pro Jahr

    in sich abgeschlossene Beratungen in den Jahren 2023 bis 2026

    max. 5 Beratungen in 4 Jahren

    in sich abgeschlossene Beratungen in den Jahren 2023 bis 2026

  • BAFA Coaching und Beratung in Berlin:

    Was sind die Voraussetzungen?

    Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Unternehmensberatung, die von der BAFA gefördert werden kann:

    Konzeptionelle Beratung

    Gefördert wird die Analyse der individuellen Unternehmenssituation mit Ermittlung von Schwachstellen und darauf aufbauenden Erarbeitung individueller Handlungsempfehlungen mit detaillierter Umsetzungsanleitung. Die Umsetzung von Maßnahmen oder der Handlungsempfehlungen wird nicht gefördert.

    Individuelle Einzelberatung

    Es wird nur individuelle Unternehmensberatung gefördert, die. Die Teilnahme an oder die Durchführung von Seminaren, Workshops und Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.

    Zugelassene Unternehmen

    Zugelassen sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen. Nicht gefördert werden Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter/50 Millionen Euro Jahresumsatz/43 Millionen Euro Bilanzsumme, nicht wirtschaftlich tätige oder gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sowie Unternehmen der Unternehmens-, Steuer- und Wirtschaftsberatung und Rechtanwälte. Ärzte dürfen sich nur zu Qualitätssicherungssystemen beraten lassen.

    Beratung durch BAFA-Berater

    Die Förderung einer Unternehmenberatung ist nur bei Durchführung der Beratung durch einen bei der BAFA registrierten und akkreditierten Berater möglich. Im Ergebnis besitzt jeder BAFA-Berater eine indivduelle sog. BAFA-ID.

  • BAFA Coaching und Beratung Antrag in Berlin:

    Wie ist der Ablauf?

    Die Antragsstellung zur BAFA Unternehmensberatung läuft wie folgt ab:

     

    1. Nur Jungunternehmen: Erstgespräch bei Leitstelle

    • Unternehmen, deren Gründungsdatum weniger als 1 Jahr zurückliegt, müssen zunächst ein kostenloses Informationsgespräch bei einer sog. Leitstelle absolvieren.
    • Name der Leitstelle, Name des Antragstellers und Datum des Informationsgesprächs sind im Antragsformular anzugeben. Das Bestätigungsschreiben der Leiststelle ist außerdem bei dem Abruf der Fördermittel mit einzureichen.

    2. Antrag zur BAFA-Beratung stellen

    • Ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine geplante Beratung wird online über die Antragsplattform der BAFA gestellt und von dort an die ausgewählte sog. Leitstelle geschickt.

    3. Erteilung der Erlaubnis zum Beratungsbeginn

    • Die ausgewählte Leitstelle prüft die formalen Förderbedingungen und informiert das Unternehmen schriftlich, dass mit der Beratung begonnen werden kann.

    4. Beauftragung und Durchführung der Beratung

    • Die Beratung darf erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens beauftragt und begonnen werden.

    5. Zuschuss-Auszahlung

    • Nach Abschluss der Beratung und Erstellung des Beratungsberichts kann die Zuschuss-Auszahlung beantragt werden.
    • Informationen, wie die Zuschuss-Auszahlung beantragt wird, finden Sie hier.

  • BAFA Coaching und Unternehmens-Beratung Antrag in Berlin:

    Worauf ist beim Antrag zu achten?

    Bei der Antragsstellung zur BAFA Unternehmensberatung sind einige Aspekte zu beachten sind:

     

    1. Beauftragung BAFA-Berater erst nach "Erlaubnis zum Beratungsbeginn"

    • Wichtige Fördervoraussetzung ist, dass eine Beauftragung der Beratung erst nach dem Erhalt der sog. "Erlaubnis zum Beratungsbeginn" erfolgt. Diese Erlaubnis wird in der Regel wenige Tage nach Antragstellung zugeschickt.
    • Die Antragsstellung ist schnell und einfach mittels des oben hier verlinkten einseitigen Online-Formulars zu erledigen.

    2. BAFA-ID für Berater

    • Im Online-BAFA-Antragsformular ist ein Feld für die sog. BAFA-ID vorgesehen. Berater erhalten von der BAFA diese sog. BAFA-ID im Zuge ihrer Akkreditierung.
    • Eine BAFA-ID ist Voraussetzung für die Förderung der Unternehmensberatung. Daher lassen Sie sich sinnvollerweise vor einer Beantragung die BAFA-ID ihres Unternehmensberaters mitteilen und tragen diese ins Online-Formular ein.

    3. Welche Nummer ist im Feld Wirtschaftszweigklassifikation einzutragen?

    • Sobald man im Online-Antragsformular beginnt, eine Nummer einzutippen, werden auswählbare Wirtschaftszweige angezeigt.
    • Hier gibt es ein PDF-Dokument mit allen Wirtschaftszweigen und den zugehörigen Nummern. Auf Seite 52 befindet sich eine Übersicht, die bei einer ersten Einordnung hilft. Wenn man mit den dort angegebenen Nummern die Eingabe im Antragsformulars startet, findet man häufig bereits direkt im Dialog den richtigen eigenen Wirtschaftszweig.

    4. Wo finde ich Regionale Ansprechpartner für das BAFA Förderprogramm?

    • Junge Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor der Beantragung ein Informationsgespräch mit einem sog. Regionalen Ansprechpartner durchführen. Dieser Regionalpartner sowie das Datum des Informationsgespräche sind im BAFA Antrag anzugeben.
    • Hier geht es zu einer Liste der Regionalen Ansprechpartner samt Telefonnummern.

    5. Wie finde ich einen BAFA Berater?

    • Der Vorläufer des BAFA Programms zur "Förderung des unternehmerischen Know Hows", das seit Anfang 2016 existiert, war von der KfW organisiert. Auf der KfW-Website gab es ein durchsuchbares Berater-Portal, bei dem in der sog. Beraterbörse auch nach BAFA-Beratern gesucht werden konnte, die dort ihre BAFA-Akkreditierung hinterlegt hatten. Dieses Portal ist aber zwischenzeitlich offline. Ein analoge öffentlich zugängliche Liste ist mir derzeit nicht bekannt, zumal die Richtlinien der BAFA eine öffentliche Benennung einer Akkreditierung nicht zulassen.

    6. Upload von BAFA Unterlagen

    • Nach Projektabschluss können sämtlich BAFA Projektabschlussunterlagen hier online hochgeladen werden. Als Benutzerkennung kann die Vorgangsnummer des Bescheids (nur die Zahlen ohne den Zusatz "UBF") genutzt werden, Passwort ist die Postleitzahl.
  • BAFA Coaching und Beratung Zuschuss in Berlin:

    Wie erfolgt die Auszahlung?

    1. Im BAFA-Online-Portal einloggen

    • Auf der Website der BAFA zum Thema Unternehmensberatung findet sich im Reiter Formulare der Link zum „Online-Portal zum Verwendungsnachweis“.
    • Dort bitte anmelden mit der sog. Vorgangsnummer (nur die Zahl, nicht „UBF“) sowie die Postleitzahl. Die Vorgangsnummer findet sich auf dem BAFA-Schreiben zur Inaussichtstellung mit der Erlaubnis zum Beratungsbeginn.

    2. Verwendungsnachweis ausfüllen

    • Dann den Themenbereich „Unternehmensberatung Verwendungsnachweis“ auswählen. Anschließend alle Felder ausfüllen.

    3. Upload Unterlagen

    • Wenn alle Felder zum Verwendungsnachweis ausgefüllt wurden können Sie mit dem Button "Weiter" auf die 2. Seite gehen und dort folgende Unterlagen hochladen: 
      • Beratungsbericht (mit Unterschrift auf letzter Seite) 
      • Beratungsrechnung
      • Zahlungsnachweis, aus dem die Bezahlung der Rechnung hervorgeht (Kontoauszug)
      • Bestätigungsschreiben des Regionalpartnergespräches (bei Jungunternehmen)
      • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular „EU-KMU- und De-minimis-Erklärung(ist auf der oben genannten Homepage verlinkt) 

    4. Verwendungsnachweis einreichen

    • Nachdem dem Absenden aller Dokumente, sollte anschließend eine E-Mail mit dem Link zum Verwendungsnachweisformular eintreffen. Dieses Formular ist dann zu unterzeichnen und über den BAFA-Upload Bereich https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload hochzuladen. 

    5. Auszahlung erfolgt

    • Nach Prüfung und Genehmigung der Unterlagen erfolgt dann die Auszahlung des Zuschusses. Wie der Status der Bearbeitung ist, kann online hier gepüft werden.

  • Als langjähriger Mentor und Coach mit Akkreditierung in einer Vielzahl von Förderprogrammen kenne ich viele im Detail. Wenn auch Sie sicher gehen wollen, dass Sie Ihre Fördermöglichkeiten optimal nutzen, lade ich Sie herzlich zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch ein:

  • Der Autor

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    Dipl. Wirtsch.-Ing. Ralf Holtkamp

    Ralf Holtkamp, Diplom-Wirtschaftsingenieur und ausgebildeter Softwareentwickler, gründete sein erstes Unternehmen während seines Studiums. Als Co-Founder einer Unternehmensgruppe mit achtstelligem Jahresumsatz sitzt er mittlerweile im Aufsichtsrat der Gruppe. Seitdem unterstützt er Gründer*innen und Unternehmer*innen als Mentor und Coach. Außerdem ist er im Auftrag der Investitionsbank Berlin als freiberuflicher Gutachter für verschiedene Förderprogramme tätig. Mehr erfahren

     Ralf Holtkamp - Mentor und Coach für Gründer und Unternehmer - Berlin   - Kunden Bewertungen: 5 / 5 basierend auf 71 Rezensionen. | Rezension schreiben