• Die 9 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet: IBB GründungsBONUS in Berlin 2024 - Businessplan und Finanzplan beim GründerinnenBonus Antrag Login

  • IBB GründungsBONUS in Berlin 2024

    50.000 Euro nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Damit ist der GründungsBonus eines der attraktivsten Förderprogramme für Berliner Startups. Zusätzliche 10.000 Euro gibt es noch für mehrheitlich von Frauen geführt Startups als GründerinnenBONUS.

     

    Allerdings sind mit dem Antrag auch ein Businessplan und Finanzplan einzureichen. Die Erstellung kann sehr zeitaufwändig sein. Sinnvollerweise sollten ein solcher Aufwand nur dann investiert werden, wenn auch entsprechende Erfolgsaussichten bestehen.

     

    Einerseits ist es ärgerlich, wenn viel Energie in die Beantragung gesteckt wird, aber das Startup formal oder inhaltlich ohnehin nicht förderfähig ist. Andererseits ist es aber auch nicht im Sinne des Förderprogramms, wenn geeignete Startups aufgrund eklatanter Fehler in der Antragstellung nicht gefördert werden können.

     

    In dieser Gemengelage möchte ich Gründer*innen helfen, die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Als Gründer, Unternehmer und Aufsichtsrat habe ich selbst eine Vielzahl eigener Business- und Finanzpläne erstellt und diskutiert, sowie als Coach vielen Gründer*innen dabei geholfen. Als Fachgutachter der Investitionsbank Berlin (IBB) habe ich mittlerweile für eine dreistellige Anzahl an Business- und Finanzplänen ein Rating vorgenommen. So besitze ich eine fundierte Einschätzung zu diesem Thema.

     

    Zunächst werden die wichtigsten Eckpunkte und Voraussetzungen des GründungsBonus noch einmal kurz genannt. Anschließend geht es um die 7 häufigsten Fehler bei einer Beantragung und wie diese vermieden werden können. Abschließend ist ein FAQ aufgeführt, in dem auch Links mit weiterführenden Informationen enthalten sind.

  • GründungsBonus und GründerinnenBonus Förderung

    Das sind die wichtigsten Eckpunkte der GründungsBonus-Förderung:

    50.000 Euro

    Nicht-rückzahlbarer Zuschuss bei Kosten von 100 T€ (=GründungsBONUS).

    50% Eigenanteil

    Nachweis vor der ersten Ausschüttung erforderlich.

    + 10.000 Euro

    Zuschuss bei bewilligtem GründungsBONUS-Antrag für mehrheitlich von Frauen geführte Startups (=GründerinnenBONUS).

    2 Jahre Laufzeit

    Zuschüsse erfolgen für Förderzeitraum von 2 Jahren.

    Gründergehälter

    Förderung bis max. 2.000 EUR/Monat pro Gründer*in

  • GründungsBonus Voraussetzungen

    Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für den GründungsBonus:

    Berliner Unternehmen

    Hauptsitz oder Betriebsstätte in Berlin für mind. 3 Jahre.

    Gründer*innen haben Mehrheit

    Unternehmensanteile mehrheitlich bei Gründer*innen

    Erstes Gründungsjahr

    Nur für Neugründungen im ersten Gründungsjahr.

    Hoher Innovationsgrad

    Der Produkte bzw. des Vorhaben.

    Spezifisches Geschäftsmodell

    Mit technologischem, digitalem, kreativen oder besonders nachhaltigem Geschäftsmodell bzw. Sozialunternehmen (Social Entrepreneur), die gewinnorientiert arbeiten.

    Entwicklungspotenzial

    Ein vielversprechendes Entwicklungspotential soll für das Unternehmen und den Standort Berlin erkennbar sein.

    • Die 9 häufigsten Fehler beim IBB GründungsBonus beim Antrag Log in, Businessplan, Finanzplan und GründerinnenBONUS

      Und mit welchem Vorgehen Sie diese vermieden können.

      1. GründungsBonus Fehler: Zu späte Beantragung

      Problem

      • Der GründungBonus kann nur innerhalb des ersten Jahres nach Unternehmensgründung betragt werden. 
      • Entscheidend dafür ist aber nicht das Datum der Eintragung in das Handelsregister, sondern das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages beim Notar.

      Empfehlung

      • Der Antrag sollte in jedem Fall vor Jährung der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages gestellt werden. Falls noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können diese zum Teil auch noch zeitnah nach Antragsstellung nachgereicht werden.
      • Eine spätere Antragsstellung ist allerdings zwecklos, da dann das Förderprogramm schlicht aus formalen Gründen nicht mehr in Frage kommt. 

      2. GründungsBonus Fehler: Zu geringer Innovationsgrad

      Problem

      • Der Innovationsgrad entscheidet sich daran, wie neuartig das Produkt oder Vorhaben ist. 
      • Ein wichtiges Kriterium ist daher, ob bereits Wettbewerber am Markt existieren, die gleichartige Produkte oder Vorhaben anbieten. In diesem Fall ist ein einfaches "besser" als Abgrenzung nicht ausreichend.

      Empfehlung

      • Die Neu- und Andersartigkeit des Produktes bzw. des Vorhabens sollte in Abgrenzung zum Wettbewerb ausführlich im GründungsBonus Businessplan erläutert werden.
      • Sollte sich auf diese Weise keine substanzielle Neuartigkeit darstellen lassen, ist eine Antragsstellung letztlich nicht erfolgsversprechend. 

      3. GründungsBonus Fehler: Unklare Go-To-Market-Strategie

      Problem

      • Ein wesentlicher Aspekt, ob ein Vorhaben vielversprechend ist, liegt in der Go-To-Market-Strategie. 
      • Nur wenn ersichtlich ist, mit welchem Strategien und Maßnahmen das Produkt oder Vorhaben in den Markt getragen werden soll und wie es sich dabei gegenüber dem Wettbewerb durchsetzen kann, kann von einem nachhaltig erfolgreichem Unternehmen ausgegangen werden.

      Empfehlung

      • Die Bereiche Marketing und Vertrieb sollten im GründungsBonus Businessplan tatsächlich ausführlich erläutert werden. Dazu gehört auch eine Darstellung, wie man Kunden ganz konkret erreichen und gewinnen möchte. Im Idealfall auch zu welchen Kosten. Das kann sich je Zielgruppe und Kanal durchaus erheblich unterscheiden.

      4. GründungsBonus Fehler: Finanzplanung nicht nachvollziehbar

      Problem

      • Häufig kommt hier die Finanzplan Vorlage des Businessplan-Wettbewerbes Berlin Brandenburg (BPW) zum Einsatz. Diese ist jedoch insofern nur bedingt ausreichend, als dass die geplanten Umsätze lediglich summarisch je Produkt angegeben werden. Dann ist aber häufig nicht nachvollziehbar, aus welche Marketing- und Vertriebsmaßnahmen die Umsätze planerisch resultieren, in welchem Marktsegmenten die Umsätze erzielt werden und welche Produktvarianten zu welchem Preis in die Umsatzsumme eingehen.

      Empfehlung

      • Je Zielgruppe und Produkt- bzw. Leistungsvariante sollte im GründungsBonus Finanzplan darstellt werden, über welche Vertriebskanäle die Kunden im Zeitverlauf gewonnen werden. Die entsprechende Erklärung der jeweils zugrunde liegenden Annahmen sollte im GründungsBonus Businessplan erfolgten. 

      5. GründungsBonus Fehler: Liquiditätsplanung nicht vorhanden

      Problem

      • Ein Finanzplan sollte in jedem Fall eine explizite Liquiditätsplanung enthalten. Eine reine Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht ausreichend. 

      Empfehlung

      • In der Liquiditätsplanung sollte der Liquiditätssaldo pro Periode, sowie die kumulierte Liquidität ausgewiesen sein. 
      • Hier kann und sollte dann natürlich auch der GründungsBonus (5 Tranchen, über 2 Jahre verteilt) zur Deckung des Kapitalbedarfs aufgeführt sein. 

      6. GründungsBonus Fehler: negative kumulierte Liquidität in einzelnen Perioden

      Problem

      • Wenn die kumulierte Liquidität planerisch im Zeitverlauf irgendwann negativ wird, dann ist das Startup schlicht nicht ausreichend finanziert, kann also zu einem bestimmten Zeitpunkt seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Solche Vorhaben können kaum als vielversprechend angesehen werden.

      Empfehlung

      • Der kumulierte Liquiditätssaldo darf nie negativ sein, sondern es sollte vielmehr ausgewiesen werden, wie der jeweilige der Kapitalbedarf je Periode gedeckt werden soll. Eine Option zur Deckung des Kapitalbedarfs kann auch eine geplante Finanzierungsrunde sein.
      • Ohne hinreichende Durchfinanzierung des Vorhabens ist eine Antragstellung wenig erfolgsversprechend und sollte dementsprechend lieber nicht erfolgen. 

      7. GründungsBonus Fehler: Unvollständiger Businessplan

      Problem

      • Ein Businessplan sollte alle relevanten Aspekte umfassen. Dies bedingt erfahrungsgemäß eine gewisse Länge, auch wenn die reine Quantität natürlich kein Maßstab ist. Aber bei sehr kurzen Businessplänen, sagen wir mal mit weniger als 20 Seiten, kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass vermutlich wichtige Aspekte nicht hinreichend berücksichtigt wurden. 

      Empfehlung

      • Gute Businesspläne umfassen in der Regel rund 25 - 30 Seiten, zum Teil auch deutlich mehr.  Wie gesagt geht es nicht um "Seitenschinderei", sondern vielmehr darum, dass auch alle relevanten Aspekte in einem angemessenen Detaillierungsgrad behandelt werden.

      8. GründerinnenBONUS nicht beantragt

      Problem

      • Es ist oftmals nicht bekannt, dass das Programm GründerinnenBONUS auch rückwirkend in 2023 gilt: Gefördert werden nämlich Unternehmen, die im Kalenderjahr 2023 einen GründungsBONUS erhalten haben (bzw. werden) und die überwiegend aus Gründerinnen bestehen oder bei denen die Gesellschafterinnen den überwiegenden Anteil der Gesellschaftsanteile im Besitz halten. Damit kann das Programm auch "rückwirkend" beantragt werden.

      Empfehlung

      9. Abrechnungsfehler: Einreichung nicht förderfähiger Kosten

      Problem

      • Die Beschränkung der Kostenkategorien (höchstens 50% Personalkosten, davon wiederum jeweils max. 2.000 Euro pro Monat und Gründer*in) bezieht sich nicht nur auf den Gesamtumfang aller zu fördernden Kosten, sondern auch auf jede einzelne der maximal fünf Tranchen von Kosteneinreichungen. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass eingereichte Rechnungen als "nicht förderfähig" gewertet werden und entsprechend keine Rückerstattung erfolgt.

      Empfehlung

      • Bereits bei der Einreichung sollte darauf geachtet werden, dass die Personalkosten und die Gründergehälter die entsprechenden Maximalanteile aller in einer Tranche eingereichten Rechnungen nicht überschreiten. Sollten eingereichte Rechnung aufgrund dieses beschriebenen Sachverhalten zurückgewiesen werden, können sie aber bei der nächsten Tranche unter Beachtung dieser Aspekte erneut eingereicht werden.
    • Als Mentor und Coach habe ich bereits viele Startups erfolgreich durch die Antragsstellung des GründungsBonus geführt. Wenn auch Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Fördervoraussetzungen überzeugend dargestellt werden, lade ich Sie herzlich zu einem Erstgespräch ein:

    • GründungsBonus FAQ

       

      Warum war ist phasenweise keine Antragstellung für den GründungsBonus möglich?

      Wenn die für das laufende Jahr von der Berliner Senatsverwaltung bereitgestellten finanziellen Mittel aufgrund einer Vielzahl der Antragsstellungen absehbar nicht weiter ausreichen, wird die Antragsmöglichkeit ausgesetzt. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Förderungszusagen sind davon nicht betroffen.

      Wann kann wieder ein GründungsBonus Antrag gestellt werden? 

      Das ist regelmäßig schwer vorhersehbar. Tatsächlich können auch im laufenden Jahr weitere Mittel von der Berliner Senatsverwaltung bereitgestellt werden. Wenn dies nicht erfolgt, wird die Antragsstellung dann erst wieder im folgenden Jahr geöffnet, wenn neu Mittelzusagen für das neue Haushaltsjahr vorliegen.

      Wo beantragt man den GründungsBonus?

      Zuständig für die Bearbeitung von GründungsBonus-Anträgen ist die IBB Business Team GmbH, eine Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Antragsstellung erfolgt elektronisch hier über das GründungsBonus Antragsportal.

      Welche Unterlagen müssen beim GründungsBonus eingereicht werden? 

      • Antrag im Original und vollständig unterzeichnet
      • Businessplan (pdf), Finanzplan (Excel), Lebensläufe der Gesellschafter, jeweils in deutscher Sprache
      • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 
      • Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeanmeldung oder Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
      • Gesellschafterverträge (bei Personen- und Kapitalgesellschaften)
      • Lebensläufe der Gründer*innen
      • Ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Kalenderjahre
      • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

      Welche Kosten werden beim GründungsBonus gefördert? 

      • Material- und Investitionskosten
      • laufende Betriebsausgaben
      • Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) bis max. 50% des Gesamtzuschusses bei Gründer/innen und Geschäftsführer/innen max. 2.000 EUR/Monat pro Person
      • Fremdleistungen
      • Beratungskosten
      • Kosten für IT-Entwicklung
      • Sicherung von Rechten, Patentanmeldungen

      Ab wann können Kosten über den GründungsBonus gefördert werden? 

      Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur Ausgaben für Investitionen gefördert werden können, für die zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch keine Lieferungs- bzw. Leistungsverträge geschlossen wurden.

      Bis wann können Kosten über den GründungsBonus gefördert werden? 

      Förderfähige Ausgaben müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Antragseingang anfallen.

      Wie geht man mit Nachforderungen beim GründungsBonus-Antrag um? 

      Nachforderungen deuten in der Regel darauf hin, dass einige der oben beschriebenen Fehler gemacht wurden. Daher sollten die Unterlagen in diesem Sinne überarbeitet werden. Dabei gibt es im Regelfall keine strikte Zeitvorgabe für die Nachreichung, so dass hier grundsätzlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte. Im Zweifelsfall sollte man den Mittelgeber über den eigenen Zeitbedarf zur Überarbeitung informieren; auch der Fördermittelgeber ist ja an aussagekräftigen Unterlagen interessiert.

      Wie erfolgt die Auszahlung des GründungsBonus? 

      Die Auszahlungen des GründungsBonus erfolgt im Ausgabenerstattungsprinzip in bis zu 5 Tranchen von mindestens 10% der bewilligten Gründungsförderung pro Tranche. Ausgabenerstattungsprinzip bedeutet dabei, dass die Kosten zunächst selbst beglichen werden und anschließend die Rechnungen samt Zahlungsnachweise zur Förderung eingereicht werden.

    • Der Autor

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      Dipl. Wirtsch.-Ing. Ralf Holtkamp

      Ralf Holtkamp, Diplom-Wirtschaftsingenieur und ausgebildeter Softwareentwickler, gründete sein erstes Unternehmen während seines Studiums. Als Co-Founder einer Unternehmensgruppe mit achtstelligem Jahresumsatz sitzt er mittlerweile im Aufsichtsrat der Gruppe. Seitdem unterstützt er Gründer*innen und Unternehmer*innen als Mentor und Coach. Außerdem ist er im Auftrag der Investitionsbank Berlin als freiberuflicher Gutachter für verschiedene Förderprogramme tätig. Mehr erfahren

       Ralf Holtkamp - Mentor und Coach für Gründer und Unternehmer - Berlin   - Kunden Bewertungen: 5 / 5 basierend auf 71 Rezensionen. | Rezension schreiben