• IBB GründungsBONUS Plus in Berlin 2025: Die 9 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet bei Antrag Login, Businessplan und Finanzplan

  • IBB GründungsBONUS Plus in Berlin 2025

    50.000 Euro nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Damit ist der GründungsBonus eines der attraktivsten Förderprogramme für Berliner Startups.

    Allerdings sind mit dem Antrag auch ein Businessplan und Finanzplan einzureichen. Die Erstellung kann sehr zeitaufwändig sein. Sinnvollerweise sollte ein solcher Aufwand nur dann investiert werden, wenn auch entsprechende Erfolgsaussichten bestehen.

    Einerseits ist es ärgerlich, wenn viel Energie in die Beantragung gesteckt wird, aber das Startup formal oder inhaltlich ohnehin nicht förderfähig ist. Andererseits ist es aber auch nicht im Sinne des Förderprogramms, wenn geeignete Startups aufgrund eklatanter Fehler in der Antragstellung nicht gefördert werden können.

    In dieser Gemengelage möchte ich Gründer*innen helfen, die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Als Gründer, Unternehmer und Aufsichtsrat habe ich selbst eine Vielzahl eigener Business- und Finanzpläne erstellt und diskutiert, sowie als Coach vielen Gründer*innen dabei geholfen. Als Fachgutachter der Investitionsbank Berlin (IBB) habe ich mittlerweile für eine dreistellige Anzahl an Business- und Finanzplänen ein Rating vorgenommen. So besitze ich eine fundierte Einschätzung zu diesem Thema.

    Zunächst werden die Änderungen beim "GründungsBonus Plus" im Vergleich zum vorherigen "GründungsBonus" genannt. Anschließend werden die zentralen Eckpunkte und Voraussetzungen des GründungsBonus Plus zusammenfassend dargestellt.

    Anschließend geht es um die 8 häufigsten Fehler bei einer Beantragung und wie diese vermieden werden können. Abschließend ist ein FAQ aufgeführt, in dem auch Links mit weiterführenden Informationen enthalten sind.

    Die folgenden Ausführungen beruhen auf der neuen Förderrichtlinie vom 24.11.2024, die am 06.12.2024 veröffentlicht wurde und damit an diesem Tag in Kraft getreten ist.

    Diese Website wird fortlaufend aktualisiert, sofern neue Informationen vorliegen. Die letzte Aktualsierung erfolgte am 16.01.2025.

  • Wichtige Änderungen beim "Plus"

    Mit der neuen Förderrichtlinie wurde das Förderprogramm am 06.12.2024 erweitert und in diesem Zusammenhang von "GründungsBonus" zu "GründungsBonus Plus" umbenannt.

    Verlängerte Antragsmöglichkeit auf 18 Monate

    Ein Antrag ist jetzt innerhalb von 18 Monaten nach der Unternehmensgründung, statt, wie bisher, nur innerhalb der ersten 12 Monaten möglich.

    Besondere Nachhaltigkeit kann Innovationsmangel ausgleichen

    Eine besonders ausgeprägte Nachhaltigkeit kann eine nicht ausreichende Innovation ausgleichen. Bislang war eine besonders ausgeprägte Innovation notwendige Voraussetzung.

  • GründungsBonus Plus Förderung

    Das sind die wichtigsten Eckpunkte der GründungsBonus Plus - Förderung

    50.000 Euro

    Nicht-rückzahlbarer Zuschuss bei Kosten von 100 T€ (=GründungsBONUS).

    50% Eigenanteil

    Nachweis vor der ersten Ausschüttung erforderlich.

    2 Jahre Laufzeit

    Zuschüsse erfolgen für Förderzeitraum von 2 Jahren.

    Gründergehälter

    Förderung bis max. 2.000 EUR/Monat pro Gründer*in

  • GründungsBonus Plus Voraussetzungen

    Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für den GründungsBonus Plus

    Berliner Unternehmen

    Hauptsitz oder Betriebsstätte in Berlin für mind. 3 Jahre.

    Innovative & nachhaltige Produkte

    Nicht ausreichende Innovation kann durch besonders ausgeprägte Nachhaltigkeit ausgeglichen werden

    Max. 18 Monate alt

    Antragstellung nur innerhalb von 18 Monate nach Gründung

    Antragstellung vor 30.09.2025

    Laut Förderrichtlinie müssen Anträge bis spätestens zum 30.09.2025 eingereicht werden

    Spezifisches Geschäftsmodell

    technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle mit Wachstumspotenzial

    Gründer*innen besitzen Mehrheit

    Unternehmensanteile mehrheitlich bei Gründer*innen

  • Die 9 häufigsten Fehler beim IBB GründungsBonus Plus beim Antrag Log in, Businessplan und Finanzplan

    Und mit welchem Vorgehen Sie diese vermeiden können.

    1. GründungsBonus Plus Fehler: Zu späte Beantragung

    Problem

    • Der GründungBonus Plus kann nur innerhalb der ersten 18 Monate nach Unternehmensgründung betragt werden. Dies ist eine Verlängerung gegenüber den 12 Monaten Antragsfrist beim bisherigen GründungsBonus
    • Entscheidend dafür ist aber nicht das Datum der Eintragung in das Handelsregister, sondern das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages beim Notar.

    Empfehlung

    • Der Antrag sollte in jedem Fall vor Ablauf von 18 Monaten des Zeitpunkt der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages gestellt werden. Falls noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können diese zum Teil auch noch zeitnah nach Antragsstellung nachgereicht werden.
    • Eine spätere Antragsstellung ist allerdings zwecklos, da dann das Förderprogramm schlicht aus formalen Gründen nicht mehr in Frage kommt.

    2. GründungsBonus Plus Fehler: Keine Innovation

    Problem

    • Der Innovationsgrad entscheidet sich daran, wie neuartig das Produkt oder Vorhaben ist.
    • Ein wichtiges Kriterium ist daher, ob bereits Wettbewerber am Markt existieren, die gleichartige Produkte oder Vorhaben anbieten. In diesem Fall ist ein einfaches "besser" als Abgrenzung nicht ausreichend.
    • Wenn keine Innovation vorliegt, kann dieser Umstand auch durch eine besonderes ausgeprägte Nachhaltigkeit des Vorhabens nicht ausgeglichen werden.

    Empfehlung

    • Die Neu- und Andersartigkeit des Produktes bzw. des Vorhabens sollte in Abgrenzung zum Wettbewerb ausführlich im GründungsBonus Businessplan erläutert werden.

    3. GründungsBonus Plus Fehler: Unpräzise Nachhaltigkeit

    Problem

    • Sofern eine Innovation vorliegt, diese aber nicht besonders stark ausgeprägt ist, kann dieser Umstand durch eine besondere Nachhaltigkeit des Vorhabens ausgeglichen werden. Eine reine Proklamation von Nachhaltigkeit reicht dabei jedoch nicht aus.

    Empfehlung

    • In der Agenda 2030 hat die UN 17 Ziel für nachhaltige Entwicklung (Substainable Development Goals, SDGs) dargestellt. Es ist zu empfehlen darzustellen, wie das Produkt bzw. Vorhaben auf welche dieser Ziele konkret einzahlt.

    4. GründungsBonus Plus Fehler: Unklare Go-To-Market-Strategie

    Problem

    • Ein wesentlicher Aspekt, ob ein Vorhaben vielversprechend ist, liegt in der Go-To-Market-Strategie. 
    • Nur wenn ersichtlich ist, mit welchem Strategien und Maßnahmen das Produkt oder Vorhaben in den Markt getragen werden soll und wie es sich dabei gegenüber dem Wettbewerb durchsetzen kann, kann von einem nachhaltig erfolgreichem Unternehmen ausgegangen werden.

    Empfehlung

    • Die Bereiche Marketing und Vertrieb sollten im GründungsBonus Businessplan tatsächlich ausführlich erläutert werden. Dazu gehört auch eine Darstellung, wie man Kunden ganz konkret erreichen und gewinnen möchte. Im Idealfall auch zu welchen Kosten. Das kann sich je Zielgruppe und Kanal durchaus erheblich unterscheiden.

    5. GründungsBonus Plus Fehler: Finanzplanung nicht nachvollziehbar

    Problem

    • Häufig kommt hier die Finanzplan Vorlage des Businessplan-Wettbewerbes Berlin Brandenburg (BPW) zum Einsatz. Diese ist jedoch insofern nur bedingt ausreichend, als dass die geplanten Umsätze lediglich summarisch je Produkt angegeben werden. Dann ist aber häufig nicht nachvollziehbar, aus welche Marketing- und Vertriebsmaßnahmen die Umsätze planerisch resultieren, in welchem Marktsegmenten die Umsätze erzielt werden und welche Produktvarianten zu welchem Preis in die Umsatzsumme eingehen.

    Empfehlung

    • Je Zielgruppe und Produkt- bzw. Leistungsvariante sollte im GründungsBonus Finanzplan darstellt werden, über welche Vertriebskanäle die Kunden im Zeitverlauf gewonnen werden. Die entsprechende Erklärung der jeweils zugrunde liegenden Annahmen sollte im GründungsBonus Businessplan erfolgten. 

    6. GründungsBonus Plus Fehler: Liquiditätsplanung nicht vorhanden

    Problem

    • Ein Finanzplan sollte in jedem Fall eine explizite Liquiditätsplanung enthalten. Eine reine Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht ausreichend. 

    Empfehlung

    • In der Liquiditätsplanung sollte der Liquiditätssaldo pro Periode, sowie die kumulierte Liquidität ausgewiesen sein. 
    • Hier kann und sollte dann natürlich auch der GründungsBonus (5 Tranchen, über 2 Jahre verteilt) zur Deckung des Kapitalbedarfs aufgeführt sein. 

    7. GründungsBonus Plus Fehler: negative kumulierte Liquidität in einzelnen Perioden

    Problem

    • Wenn die kumulierte Liquidität planerisch im Zeitverlauf irgendwann negativ wird, dann ist das Startup schlicht nicht ausreichend finanziert, kann also zu einem bestimmten Zeitpunkt seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Solche Vorhaben können kaum als vielversprechend angesehen werden.

    Empfehlung

    • Der kumulierte Liquiditätssaldo darf nie negativ sein, sondern es sollte vielmehr ausgewiesen werden, wie der jeweilige der Kapitalbedarf je Periode gedeckt werden soll. Eine Option zur Deckung des Kapitalbedarfs kann auch eine geplante Finanzierungsrunde sein.
    • Ohne hinreichende Durchfinanzierung des Vorhabens ist eine Antragstellung wenig erfolgsversprechend und sollte dementsprechend lieber nicht erfolgen. 

    8. GründungsBonus Plus Fehler: Unvollständiger Businessplan

    Problem

    • Ein Businessplan sollte alle relevanten Aspekte umfassen. Dies bedingt erfahrungsgemäß eine gewisse Länge, auch wenn die reine Quantität natürlich kein Maßstab ist. Aber bei sehr kurzen Businessplänen, sagen wir mal mit weniger als 20 Seiten, kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass vermutlich wichtige Aspekte nicht hinreichend berücksichtigt wurden. 

    Empfehlung

    • Gute Businesspläne umfassen in der Regel rund 25 - 30 Seiten, zum Teil auch deutlich mehr.  Wie gesagt geht es nicht um "Seitenschinderei", sondern vielmehr darum, dass auch alle relevanten Aspekte in einem angemessenen Detaillierungsgrad behandelt werden.

    9. GründungsBonus Plus Fehler: Einreichung nicht förderfähiger Kosten

    Problem

    • Die Beschränkung der Kostenkategorien (höchstens 50% Personalkosten, davon wiederum jeweils max. 2.000 Euro pro Monat und Gründer*in) bezieht sich nicht nur auf den Gesamtumfang aller zu fördernden Kosten, sondern auch auf jede einzelne der maximal fünf Tranchen von Kosteneinreichungen. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass eingereichte Rechnungen als "nicht förderfähig" gewertet werden und entsprechend keine Rückerstattung erfolgt.

    Empfehlung

    • Bereits bei der Einreichung sollte darauf geachtet werden, dass die Personalkosten und die Gründergehälter die entsprechenden Maximalanteile aller in einer Tranche eingereichten Rechnungen nicht überschreiten. Sollten eingereichte Rechnung aufgrund dieses beschriebenen Sachverhalten zurückgewiesen werden, können sie aber bei der nächsten Tranche unter Beachtung dieser Aspekte erneut eingereicht werden.
  • Als Mentor und Coach habe ich bereits viele Startups erfolgreich durch die Antragsstellung des GründungsBonus geführt. Wenn auch Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Fördervoraussetzungen überzeugend dargestellt werden, lade ich Sie herzlich zu einem Erstgespräch ein:

  • GründungsBonus Plus FAQ

     

    Warum war eine Antragsstellung in 2024 möglich, obwohl die Förderrichtlinie zum 31.12.2023 ausgelaufen ist?

    Obwohl die Förderrichtlinie zum 31.12.2023 ausgelaufen ist, konnten in 2024 GründungsBonus-Anträge gestellt werden, weil eine Fortführung des Programms beabsichtigt war. Gleichzeitig wurden aber von der IBB Business Team GmbH zu den Anträgen in 2024 keine Zuwendungsentscheidungen getroffen, weil die Rechtsgrundlage in Form einer gültigen Förderrichtlinie fehlte. Seit dem 06.12.2024 gilt eine neue Förderrichtlinie. Diese könnte potenziell Prüfungsgrundlage für die in 2024 eingereichten GründungsBonus-Anträge sein.

    Was geschieht mit den in 2024, aber vor Gültigkeit der neuen Förderrichtlinie gestellten GründungsBonus-Anträgen?

    Das ist bislang unklar. Falls die neue Förderrichtlinie Prüfungsgrundlage wird, steht zu vermuten, dass die IBB Business Team GmbH die Antragssteller anfragen wird, ob sie den unter geänderten Förderbeedingungen ihren Antrag aufrecht erhalten wollen. Vermutlich würde dann in dem Zuge auch die Möglichkeit zur Nachreichung oder Aktualisierung von Unterlagen angeboten.

    Wo beantragt man den GründungsBonus?

    Zuständig für die Bearbeitung von GründungsBonus-Anträgen ist die IBB Business Team GmbH, eine Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Antragsstellung erfolgt elektronisch hier über das GründungsBonus Antragsportal.

    Welche Unterlagen müssen beim GründungsBonus Plus eingereicht werden?

    • Antrag im Original und vollständig unterzeichnet
    • Businessplan (pdf), Finanzplan (Excel), Lebensläufe der Gesellschafter, jeweils in deutscher Sprache
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeanmeldung oder Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
    • Gesellschafterverträge (bei Personen- und Kapitalgesellschaften)
    • Lebensläufe der Gründer*innen
    • Ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Kalenderjahre
    • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

    Welche Kosten werden beim GründungsBonus Plus gefördert? 

    • Material- und Investitionskosten
    • laufende Betriebsausgaben
    • Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) bis max. 50% des Gesamtzuschusses bei Gründer/innen und Geschäftsführer/innen max. 2.000 EUR/Monat pro Person
    • Fremdleistungen
    • Beratungskosten
    • Kosten für IT-Entwicklung
    • Sicherung von Rechten, Patentanmeldungen

    Ab wann können Kosten über den GründungsBonus Plus gefördert werden? 

    Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur Ausgaben für Investitionen gefördert werden können, für die zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch keine Lieferungs- bzw. Leistungsverträge geschlossen wurden.

    Bis wann können Kosten über den GründungsBonus Plus gefördert werden? 

    Förderfähige Ausgaben müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Antragseingang anfallen.

    Wie geht man mit Nachforderungen beim GründungsBonus-Antrag um? 

    Nachforderungen deuten in der Regel darauf hin, dass einige der oben beschriebenen Fehler gemacht wurden. Daher sollten die Unterlagen in diesem Sinne überarbeitet werden. Dabei gibt es im Regelfall keine strikte Zeitvorgabe für die Nachreichung, so dass hier grundsätzlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte. Im Zweifelsfall sollte man den Mittelgeber über den eigenen Zeitbedarf zur Überarbeitung informieren; auch der Fördermittelgeber ist ja an aussagekräftigen Unterlagen interessiert.

    Wie erfolgt die Auszahlung des GründungsBonus Plus? 

    Die Auszahlungen des GründungsBonus erfolgt im Ausgabenerstattungsprinzip in bis zu 5 Tranchen von mindestens 10% der bewilligten Gründungsförderung pro Tranche. Ausgabenerstattungsprinzip bedeutet dabei, dass die Kosten zunächst selbst beglichen werden und anschließend die Rechnungen samt Zahlungsnachweise zur Förderung eingereicht werden.

  • Der Autor

    Artikel zuletzt aktualisiert am 09.12.2024

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    Dipl. Wirtsch.-Ing. Ralf Holtkamp

    Ralf Holtkamp, Diplom-Wirtschaftsingenieur und ausgebildeter Softwareentwickler, gründete sein erstes Unternehmen während seines Studiums. Als Co-Founder einer Unternehmensgruppe mit achtstelligem Jahresumsatz sitzt er mittlerweile im Aufsichtsrat der Gruppe. Seitdem unterstützt er Gründer*innen und Unternehmer*innen als Mentor und Coach. Außerdem ist er im Auftrag der Investitionsbank Berlin als freiberuflicher Gutachter für verschiedene Förderprogramme tätig. Mehr erfahren

     Ralf Holtkamp - Mentor und Coach für Gründer und Unternehmer - Berlin   - Kunden Bewertungen: 5 / 5 basierend auf 81 Rezensionen. | Rezension schreiben